Rechtsprechung
BVerwG, 18.07.1975 - VI C 94.74 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine Gewissensentscheidung
Verfahrensgang
- VG Wiesbaden, 23.07.1974 - D III E 13/74
- BVerwG, 18.07.1975 - VI C 94.74
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 20.12.1960 - 1 BvL 21/60
Kriegsdienstverweigerung I
Auszug aus BVerwG, 18.07.1975 - VI C 94.74
Die Rechtsprechung des erkennenden Senats steht auch - wie mehrfach dargelegt - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das bereits in der Entscheidung BVerfGE 12, 45 (57) [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60] die enge Verknüpfung zwischen der Gewissensentscheidung und der Vorstellung einer Gewissensnot beim Zuwiderhandeln gegen diese Entscheidung betont hat; in dem Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 - (DÖV 1975, 66) hat es die Forderung des Bundesverwaltungsgerichts, daß sich der Richter seine Überzeugung an Hand konkreter Anhaltspunkte zu bilden hat, offensichtlich für verfassungsgemäß erachtet. - BVerwG, 13.06.1974 - VI B 24.74
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 18.07.1975 - VI C 94.74
In der erneuten Verhandlung wird das Gericht den Kläger nochmals zu vernehmen haben, um sich unter Berücksichtigung der oben angeführten Rechtsprechung des erkennenden Senats sowie des Beschlusses vom 13. Juni 1974 - BVerwG VI B 24.74 - (Buchholz 448.0 § 25 WPflG Nr. 74) Gewißheit darüber zu verschaffen, ob die Weigerung des Klägers, Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten, auf einer ihn unbedingt bindenden Gewissensentscheidung beruht. - BVerfG, 23.04.1974 - 2 BvR 118/74
Auszug aus BVerwG, 18.07.1975 - VI C 94.74
Die Rechtsprechung des erkennenden Senats steht auch - wie mehrfach dargelegt - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das bereits in der Entscheidung BVerfGE 12, 45 (57) [BVerfG 20.12.1960 - 1 BvL 21/60] die enge Verknüpfung zwischen der Gewissensentscheidung und der Vorstellung einer Gewissensnot beim Zuwiderhandeln gegen diese Entscheidung betont hat; in dem Beschluß vom 23. April 1974 - 2 BvR 118/74 - (DÖV 1975, 66) hat es die Forderung des Bundesverwaltungsgerichts, daß sich der Richter seine Überzeugung an Hand konkreter Anhaltspunkte zu bilden hat, offensichtlich für verfassungsgemäß erachtet.